Art. 22 Bundesverfassung
Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet.
Art. 36 Abs. 4 Bundesverfassung
Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.
Art. 36 Abs. 3 Bundesverfassung
Einschränkungen der Grundrechte müssen verhältnismässig sein.
Der Bundesrat steht diesbezüglich in der Beweispflicht, weswegen der Souverän folgerichtig die Beweislastumkehr ablehnen muss. Bis heute ist die Exekutive der Beweispflicht nicht nachgekommen.
Die Exekutive hat weder bewiesen, dass:
- die Corona-Massnahmen wirksam sind
- ein positiver PCR-Test bei Einrichtung eines CT-Wertes > 25 zum Nachweis einer Infektion gemäss Epidemiengesetz der Intention des Gesetzgebers genügt
- die Impfung mit gentechnischen Impfstoffen keine Gefährdungslage Ungeimpfter verursacht
Unsere Regierung hat versagt, indem sie schlechten Ratgebern wie der GAVI-Impfallianz und der WHO folgt.
Der Bundesrat ist aufzufordern, sofort die Konsequenzen aus seinem Versagen zu ziehen und die Beziehungen zur WHO aufzukündigen. Geldzahlungen an die WHO sind unverzüglich einzustellen.
Gesundheitsgefährdende Impfstoffe sind sofort vom Markt zu nehmen. Daher muss das Covid-19-Gesetz am 13. Juni vom Souverän gebodigt und die Swissmedic dazu gezwungen werden, das strenge Zulassungsverfahren für Arzneimittel inkl. der üblichen Testzeiträume auf die aktuellen Impfstoffe von Moderna und BioNTec anzuwenden.
